Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

 

Zustandekommen des Vertrags

 

Online – Vertragsschluss
Das Ausfüllen und Absenden des online zur Verfügung gestellten Formulars stellt ein Angebot auf Abschluss eines Fitnessvertrag dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Bestätigung der E-Mail (Auftragsbestätigung) von Sportcorner Gleisdorf.

 

Ein Onlinefitnessvertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages in Textform widerrufen werden. Im Falle des fristgerechten sowie ordnungsgemäßen Vertragswiderrufes werden bis dahin geleistete Zahlungen rückerstattet sollten sie verlangt haben, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Eine umfassende Widerrufsbelehrung ist auf unserer Homepage veröffentlicht.
Im Anschluss an die oben genannte Widerrufsbelehrung findest du auch ein entsprechendes Muster „Widerrufsformular“.

 

Der Interessent hat bei Abgabe des Angebotes auf Abschluss eines Fitnessvertrages online zu bestätigen, dass er von der Widerrufsbelehrung Kenntnis erhalten hat. Die Bestätigungsemail enthält sowohl eine Widerrufsbelehrung als auch das Muster einer Widerrufserklärung, welches der Interessent verwenden kann.

 

Vertragsschluss durch Minderjährige.
Soweit das Mitglied das 18. Lebensjahr (mündiger Minderjähriger) noch nicht vollendet hat, wird es eine Bestätigung seines gesetzlichen Vertreters beibringen. Der Vertrag gilt aber auch ohne entsprechende Bestätigung als wirksam abgeschlossen, soweit keine Gefährdung der Lebensbedürfnisse des mündigen Minderjährigeren vorliegt. Sollte das Mitglied noch nicht 14 Jahre alt sein (unmündiger Minderjähriger), ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters zum Vertragsabschluss nötig.

 

Vertragslaufzeit /Kosten/Vertragsverlängerung
Die Mitgliedschaft startet mit einer kostenlosen zweiwöchigen Testphase ab dem Datum des Vertragsschlusses, danach € 9.98 wöchentlich. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum Ende eines Monats zum Ende des Folgemonats schriftlich oder per Mail gekündigt werden. Das Getränke Abo ist innerhalb der ersten 14 Tage gratis, danach kostenpflichtig zu jeweils € 1,99 wöchentlich.
Das E-Gym Abo ist innerhalb der ersten 14 Tage gratis, danach kostenpflichtig 5,99 wöchentlich. Deine Zusatzabos (Benefits) können während der kostenlosen Testphase von 14 Tagen täglich über unser technisches System oder schriftlich per Mail storniert werden.

 

Änderung persönlicher Daten
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

 

Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistung richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen (Benefits) bzw. -paketen (z.B. Getränkeabo, Solarium, etc.). Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

Nutzungsbestimmungen
Durch den Fitnessvertrag erhält das Mitglied nach Maßgaben der Vereinbarungen Zutritt zum Sportcorner Gleisdorf und ist berechtigt die Einrichtungen während der Öffnungszeiten zu nutzen.
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Chipband welches bei jedem Studiobesuch mitzuführen ist. Ohne Chipband ist dem Mitglied der Zutritt nicht gestattet.

 

Die Öffnungszeiten sind im Studio gut ersichtlich, wie z.B. der Eingangstür ausgehängt und auf der Website www.sportcorner.at veröffentlicht.
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr statt 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird.

 

Das Sportcorner Gleisdorf ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern unter erkennbarem Einfluss sonstiger Sucht- oder Betäubungsmitteln kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Alkohol, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Sportcorner Gleisdorf verboten.

 

Das Mitbringen von Tieren, gefährlichen Gegenständen und Waffen ist ebenso verboten.
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer und Personal nicht während der gesamten Öffnungszeiten im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung oder Hilfe bei der Bedienung von Geräten ist in dieser Zeit nicht möglich.

 

Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von Sportcorner Gleisdorf weder einschätzen noch überprüfen können ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor der Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Der Besuch des Solariums ist erst ab 18 Jahren und nur bei dafür geeigneten körperlichen und geistigen Verfassung gestattet.
Der Zutritt mit oder von Kindern unter 12 Jahren ist im Sportcorner Gleisdorf nicht erlaubt. Das Mitbringen von Begleitpersonen, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Studios gestattet.

 

Pflichten der Mitglieder
Das Mitglied hat sämtliche für die Leistungserbringung notwendige Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, die zur Leistungserbringung notwendig sind, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail), sind Sportcorner Gleisdorf unverzüglich bekannt zu geben.
Durch das Chipband erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme des Chipbandes ist der Zutritt in das Studio nicht möglich. Die Weitergabe des Chipbandes ist untersagt. Jeder Verlust bzw. Beschädigung ist sofort zu melden, bei einer Neuausstellung eines Chipbandes ist eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- zu entrichten.
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit es nötig ist um die Sicherheit, Ordnung und Einhaltung der Hausordnung zu gewährleisten, Weisungen zu erteilen. Diese sind zu befolgen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte, des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

 

Beiträge und Zahlungsverzug
Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der Beitrag der Zusatzleistungen (Solarium, Getränke usw.) sowie der Konsum unserer Produkte aus dem Automaten werden jeweils zum 16. des Monats abgebucht. Für die Durchführung der Abbuchung ist aus administrativen Gründen eine SEPA-Lastschrift erforderlich. Alle Rücklastschriften der Banken gehen zu Lasten des Mitgliedes. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist das Sportcorner Gleisdorf berechtigt Mahngebühren in der Höhe bis zu € 7,50 pro Monat zu verrechnen.
Die Bankspesen die durch einen nicht möglichen Abbuchungsversuch entstehen sind von der Bank abhängig und haben nichts mit den Mahngebühren von Sportcorner Gleisdorf zu tun. Im Falle der gänzlichen oder auch nur teilweisen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung haftet das Mitglied gegenüber Sportcorner Gleisdorf für die dadurch entstandenen Inkasso-, Rechtsanwalts-, und Gerichtskosten. Bei Beginn der Mitgliedschaft wird das Chipband übergeben und eine Gebühr für Einschulung und Checkup in der Höhe von €29,90 verrechnet.

 

Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt ein Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten. Verstößt ein Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

 

Selbstständige gewerbliche Tätigkeit
Jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit im Studio (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit Sportcorner Gleisdorf ist untersagt.

 

Betriebsunterbrechung
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Sportcorner Gleisdorf bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat das Sportcorner Gleisdorf Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken

 

Haftung
Sportcorner Gleisdorf übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder sonstige Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen sowie für den Verlust von Kleidung und Wertgegenständen.
Für Sachschäden oder Diebstahl von verwahrten Gegenständen – haftet das Sportcorner Gleisdorf und das Personal nur wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
Das Mitglied hat ebenso nur dann die Verantwortung zu tragen wenn Sachschäden mutwillig oder grob fahrlässig verschuldet werden.
Bei Unfällen, für die eine Haftung von Sportcorner Gleisdorf anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird, ist die Haftung der Höhe nach – sowie gesetzlich zulässig – mit der Versicherungssummer der von Sportcorner Gleisdorf abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

 

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz von Sportcorner Gleisdorf liegt.

 

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.